Gestaltungsberatung –Grunderwerbsteuer“
Deal-Gestaltungen
Spezielle Beratung zur Grunderwerbsteueroptimierung mittels Fondsstrukturen
Die Grunderwerbsteuer ist bei Immobilientransaktionen in Deutschland ein wesentlicher Entscheidungs- und Kostenfaktor, der sich seit 2006 stetig erhöht hat. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung dieser Steuer sind herkömmliche Share Deals, bei denen Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften erworben werden, weniger attraktiv geworden, insbesondere aufgrund der im Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetzesreform. Diese Reform hat zu längeren Planungshorizonten und höheren Transaktionskosten geführt, wodurch alternative Gestaltungsoptionen zur Vermeidung oder Reduzierung der Grunderwerbsteuerbelastung immer wichtiger werden.
Grunderwerbsteuer als Kostenfaktor: Die Grunderwerbsteuer beeinflusst maßgeblich die Kosten und Entscheidungen bei Immobilientransaktionen in Deutschland.
Alternative zu Share Deals: Unit Deals bieten eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Share Deals, insbesondere seit der Gesetzesreform 2021.
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Gestaltungsalternative
Der Unit Deal ist eine alternative Gestaltungsform bei Immobilientransaktionen, bei der Fondsanteile statt Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften übertragen werden. Dies ermöglicht die Vermeidung oder Reduzierung der Grunderwerbsteuerbelastung und bietet langfristige strukturelle Sicherheit.
Grunderwerbssteuer vermeiden und wirtschaftliche Beteiligung sichern: Über die Fondslösung eines Unit Deals lässt sich eine wirtschaftliche Beteiligung an Immobilien bei gleichzeitiger Vermeidung oder Optimierung der Grunderwerbsteuer erreichen.
Unit Deals ermöglichen die Übertragung von Fondsanteilen anstatt Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften.
Exit-Möglichkeiten: Unit Deals eröffnen neue Exit-Möglichkeiten für Investoren und Anteilseigner.
Langfristige Sicherheit: Durch strukturelle Anpassungen gewährleisten Unit Deals langfristige Sicherheit für alle Beteiligten.